Sie vermeinen, Opfer eines Behandlungsfehlers, eines ärztlichen Kunstfehlers zu sein?
Am Anfang steht immer die Beurteilung, ob aufgrund der Krankengeschichte ein An- haltspunkt einer Fehlbehandlung gefunden werden kann. Dabei ist der Bogen weit gespannt. Die Krankengeschichte umfasst sämtliche schriftlichen Unterlagen, die Er- gebnisse bildgebender Verfahren sowie die mündlichen Infos des Patienten.
Sie haben Anspruch darauf, dass Ihnen auf Ihre Kosten eine vollständige Kopie der Krankengeschichte ausgefolgt wird. Auch das besorgen wir gerne für Sie.
Die Fehler sind zahlreicher Natur:
Diagnosefehler: | Der Arzt macht eine Fehldiagnose, zB weil er sich irrt oder die falsche Befundaufnahme (MR statt CT) wählt. |
Befundmangel: | Trotz Hinweise in der Krankengeschichte unterlässt es der Arzt ältere Krankengeschichten beizuschaffen und dies führt zu einem Diagnosefehler oder zu einem Fehler in der Wahl der richtigen Operationsmethode. |
Behandlungsfehler: | Dies kann sein, eine falsch Operationsmethode, eine nicht nach den Regeln der Kunst durchgeführte Operation; eine vorzeitiger Abbruch der OP, usw. |
Fehler in der Wahl der Medikamentation | |
Der Arzt übersieht eine Unverträglichkeit. Der Arzt übersieht, dass der Patient bereits regelmäßig mit dem neuen Medikament unvereinbare Medikamente nimmt. Im Rahmen von Spitalsaufenthalten werden gelegentlich auch vom Facharzt verschreibungspflichtige Medikamente ohne eine solche Verschreibung verabreicht. Dosierungsfehler / Übermedikamentationen | |
Hygienische Missstände in Gesundheitseinrichtungen | |
Bakterien, Viren, Sporen, Pilze lassen sich aus den Blutbildern bzw den Mikrobiologiebefunden erkennen. Die Verwendung nicht (unzureichend) desinfizierter, Instrumente, Arbeitsflächen. usw. kann ebenso zu einer Haftung des Trägers der Gesundheitsein- richtung führen. |
Dh selbst wenn der Arzt keinen Kunstfehler im eigentlichen Sinne begangen hat, kann ein Anspruch auf Schadenersatz aus anderen Gründen bestehen.
Wir prüfen Ihre Krankengeschichte auf diese Aspekte und geben Ihnen einen Vor- schlag zu weiteren Vorgangsweise.
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Kosten
Zunächst ist zu fragen, ob Sie eine aufrechte Rechtsschutz Versicherung haben. Wenn ja, trägt im Regelfall diese die Kosten dieser Prüfung.
Abhängig vom Umfang der Unterlagen werden wir Ihnen ein Angebot unterbreiten. Die erste Kontaktaufnahme und unser Angebot sind selbstverständlich kostenfrei.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde im Text bei personenbezogenen Bezeichnungen nur die männliche Form angeführt. Diese bezieht sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise, es sei denn, es wird ausdrücklich anders angegeben. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen wird die jeweils geschlechtsspezifische Form verwendet